
Sicherheit von Sparbüchern
Wie sicher ist mein Geld auf einem Sparbuch?
Das Sparbuch stellt eine der sichersten Möglichkeiten dar, Geld für bestimmte Anschaffungen anzusparen bzw. für andere Fälle auf die Seite zu legen.
Die Einlagen auf einem Sparbuch werden dabei unter Umständen sogar auf doppelte Art und Weise geschützt: Zum einen gibt es gesetzliche Mindestanforderungen, welche alle Banken erfüllen müssen, und zum anderen gibt es darüber hinaus freiwillige Maßnahmen, welche die Banken von sich aus erfüllen, um eine zusätzliche Sicherung der Einlagen auch im Falle einer Bankinsolvenz zu gewährleisten.
Zu den letzteren zählen in Deutschland die Einlagensicherungsfonds der unterschiedlichen Bankverbände. Sparkassen sind dabei den so genannten Sparkassenstützfonds angeschlossen, die Volks- und Raiffeisenbanken dem Garantiefonds der Genossenschaftsbanken und die übrigen Banken ggf. dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken oder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands.
In jedem Fall ist die jeweilige Bank bei der Eröffnung eines Kontos verpflichtet, ihren Kunden darüber Auskunft zu erteilen, ob sie einem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht.
Dabei erfolgt die Sicherung der Kundengelder subsidiär, dass heißt aufeinander aufbauend.
Gesetzliche Einlagensicherung
Über die gesetzliche Einlagensicherung als erste Stufe des Sicherungssystems werden die auf einem Sparbuch aber auch auf Tagesgeld oder Festgeld befindlichen Guthaben zu 90 Prozent, maximal jedoch einem Erstattungsbetrag von 20.000 Euro besichert.
Einlagensicherungsfonds
Ist die Bank, bei welcher das Sparbuch geführt wird, einem der Sicherungsfonds der verschiedenen Bankenverbände oder dem Stützungsfonds der Sparkassen angeschlossen, werden die fehlenden zehn Prozent der gesetzlichen Einlagensicherung darüber abgesichert. Darüber hinaus bürgen die Sicherungsfonds wie folgt:
| Sicherungseinrichtung | Umfang der Sicherung |
Höhe der Sicherung |
| gesetzliche Einlagensicherung | ||
| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken |
90 % | 20.000 Euro |
| Sicherungssysteme der Bankenverbände, Sparkassen und Genossenschaften | ||
| Stützungsfonds der Sparkassen-Finanzgruppe |
100 % | unbegrenzt |
| Bundesverband der
Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken |
100 % | unbegrenzt |
| Bundesverband deutscher Banken |
100 % | 30 % des haftenden Eigenkapitals, welches im letzten Jahresabschluss ausgewiesen wurde. Mindestens jedoch 1,50 Mio. Euro |
| Bundesverband öffentlicher Banken | 100 % | unbegrenzt |
| Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen |
90 % | 20.000 Euro |
| Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen |
100 % | 250.000 Euro |
| Stand: 30.09.2009 | ||
Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, welche speziell bei den Sicherungsfonds der Bankenverbände anmahnen, dass deren Kapitalausstattung im Falle eines Falles nicht für eine Sicherung der Kundeneinlagen einer großen Bank ausreichen würde. In einem solchen Fall sind alle angeschlossenen Banken nachschusspflichtig. Darüber hinaus steht schon aus Vertrauensgründen das restliche Bankensystem sowie im absoluten Notfall der Staat in der Verantwortung, genügend Geld nachzuschießen, um alle Anleger und Sparer zu entschädigen.

