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Sicherheit des Guthabens

Wie sicher ist das Guthaben auf einem Sparbuch?

Wer sich für das Sparbuch als Spareinlage entscheidet, hat nicht nur ein berechtigtes Interesse an den Zinsen, sondern auch daran, dass die eingelagerten Vermögenswerte sicher untergebracht werden. Diebstähle und Elementarschäden zählen zwar heute nicht mehr zu den großen Gefahren, denen das Kapital der Bankkunden ausgesetzt ist, aber die finanzielle Notlage einiger Kreditinstitute in der Vergangenheit hat deutlich gemacht, wie sich Finanzkrisen auch auf die Welt des kleinen Sparers auswirken können. Umso wichtiger ist es also, über die Sicherheit des eingezahlten Geldes auf einem Sparkonto Bescheid zu wissen.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Einen gewissen Schutz gewährt an dieser Stelle bereits der Gesetzgeber, da er für alle Banken eine gesetzliche Einlagensicherung vorschreibt. Leider sind diese vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nur in sehr engen Grenzen definiert. In Deutschland werden auf dieser Grundlage durch gesetzliche Maßnahmen Einlagen wie etwa bei Spar- und Girokonten, aber auch auf Tages- und Festgeldkonten, bis zu einem Betrag von 20.000 Euro gesichert, allerdings nur zu maximal 90 Prozent. Zuständig dafür ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

Wer als Sparer bei einem Kreditinstitut 20.000 Euro angelegt hat, erhält im Ernstfall über die gesetzliche Einlagensicherung lediglich eine Summe von 18.000 Euro und hätte damit einen Verlust von 2.000 Euro zu beklagen.

Sicherungsfonds und Haftungsverbunde

Damit es nicht zu derartigen Verlusten kommt, verfügen die einzelnen Banken aber in der Regel noch über andere Formen der freiwilligen Einlagensicherung. Ein einfaches Beispiel dafür wäre etwa der Haftungsverbund der deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder der Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Diese Einrichtungen werden institutsübergreifend betrieben und sorgen dafür, dass die Kunden zahlungsunfähiger Banken oder Sparkassen trotz allem ihre Einlagen zurück erhalten.

Sicherungsgrenzen

Für die Sicherheit der Einlagen auf einem Sparbuch oder anderen Sicht-, Spar- bzw. Termineinlagen bürgt nicht nur die Bank mit ihrem Eigenkapital, sondern auch der Mutterkonzern sowie die Bundesrepublik Deutschland mit der bereits weiter oben beschriebenen gesetzlichen Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. An dieser Stelle ist für jeden Sparer natürlich besonders interessant, bis zu welchen Höchstgrenzen die Garantien der einzelnen Sicherungseinrichtungen reichen. Um hier für Klarheit zu sorgen, werden die einzelnen Systeme der Einlagensicherung in einer Tabelle mit ihren Grenzen übersichtlich dargestellt.

Sicherung Grenze Beispiel
Richtet sich nach der Größe einer Bank und deren Bilanzsumme. Es muss mindestens eine Sicherung über Eigenkapital von 8 Prozent vorliegen.  
Innerhalb einer Bankgruppe kommen die anderen Mitglieder bzw. der Mutterkonzern für die finanzielle Notlage auf  
Bis zu 20.000,- Euro
in Höhe von 90 Prozent
Eine Einlage von 17.500,- Euro würde hier mit 15.750,- Euro gedeckt
Freiwilliges Sicherungssystem der Bankenverbände mit prozentualer Sicherheit am Eigenkapital oder unbegrenzter Sicherung Bei einer 30prozentigen Sicherung und 50 Mio. Euro Eigenkapital stehen 15 Mio. Euro der Einlagensicherung zur Verfügung für einen Kunden zur Verfügung

Die Zahlen der Tabelle machen deutlich, dass in Deutschland ein Sparguthaben zu einem hohen Prozentsatz gegen Ausfälle abgesichert ist.

Ablauf der Einlagensicherung im Entschädigungsfall

Sind Zahlungsschwierigkeiten in Unternehmen immer eine bedrohliche Situation für Angestellte und Zulieferer, verschärfen sich die Auswirkungen einer Bankpleite noch um ein Vielfaches, da hier auch die Einlagen der Sparer von einer Insolvenz betroffen sind. Aufgrund dieser Tatsache ist in Deutschland ein System entstanden, dessen einzelne Komponenten auf höchst unterschiedliche Art und Weise zusammenwirken und damit eine größtmögliche Sicherheit für die Kunden einer Bank garantieren sollen.

Die erste Stufe der Sicherungseinrichtungen ist das Eigenkapital der einzelnen Kreditinstitute. Aufgrund der Solvabilitätsverordnung müssen Banken dafür Sorge tragen, dass sie über eine Eigenkapitaldeckung von mindestens acht Prozent verfügen. Diese Forderung wird heute durch die Geldinstitute in der Regel sogar übererfüllt.

Natürlich ist eine hohe Eigenkapitalquote noch keine Garantie für die Sicherheit der Einlagen im Ernstfall. Gerät ein Kreditinstitut finanziell in eine Schieflage, stützen es die anderen Mitglieder des Konzerns. Einzelne Tochtergesellschaften sind in diesem Zusammenhang mit dem Mutterkonzern über die so genannte Patronatserklärung verbunden. In der nächsten Stufe greift deshalb die gesetzliche Einlagensicherung und sichert Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000,- Euro mit 90 Prozent ab.

Für Guthaben, welche die gesetzliche Sicherungsgrenze von 20.000 Euro überschreiten bzw. die Differenz zwischen dem gesetzlichen Entschädigungssatz von 90 Prozent und der hundertprozentigen Entschädigung, stehen in der 3. Stufe schließlich die Sicherungsfonds oder Haftungsverbunde der einzelnen Bankensysteme gerade. Deren Sicherungsgrenzen finden interessierte Leser in unserem Ratgeber zur Sicherheit von Sparbüchern.

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